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IT für Arzt- und Zahnarzt­praxen

Für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen: zuverlässige Arbeitsplätze, getrennte Netze, geprüfte Backups und Unterstützung rund um die Telematikinfrastruktur.

Ein Praxistag, Stunde für Stunde

  1. Uhr

    Vor der Sprechstunde

    Arbeitsplätze, Drucker und Kartenterminals sind bereit. Die Updates liefen über Nacht.

  2. Uhr

    Anmeldung

    Die Karte wird eingelesen, die Praxissoftware reagiert zügig.

  3. Uhr

    Mittag

    Befunde und Briefe gehen sicher hinaus, über die Wege, die Ihre Praxissoftware vorsieht.

  4. Uhr

    Abends

    Die Datensicherung läuft und wird regelmäßig geprüft.

Kennen Sie das?

Morgens um acht muss alles laufen: Kartenterminal, Praxissoftware, Drucker, Telefon. Wenn das Wartezimmer voll ist, bleibt keine Zeit für IT-Probleme. Und Patientendaten verlangen besonderen Schutz.

Für Praxen in Augsburg und Bayern kümmern wir uns um die IT rund um Ihre Praxissoftware und unterstützen bei den Komponenten der Telematikinfrastruktur. Dabei stimmen wir uns mit Ihrem Softwareanbieter ab.

  • Ein Arbeitsplatz fällt aus, und das Kartenterminal meldet sich nicht mehr.
  • Patienten-WLAN und Praxisnetz sind nicht sauber getrennt.
  • Die IT-Sicherheits­richtlinie liegt im Ordner, umgesetzt ist sie nur zum Teil.
  • Das Backup läuft, aber getestet hat es noch niemand.

So helfen wir

Das übernehmen wir für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen:

  • Betreuung von Arbeitsplätzen, Druckern und Netzwerk in der Praxis
  • Unterstützung bei Komponenten der Telematikinfrastruktur, in Abstimmung mit Ihrem Praxissoftware-Anbieter
  • Getrennte Netze für Praxis, Medizingeräte und Patienten-WLAN
  • Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie von KBV bzw. KZBV (§ 390 SGB V) gemeinsam mit Ihnen
  • Datensicherung mit regelmäßigem Wiederherstellungstest
  • Telefonie mit Ansagen und Rufgruppen für den Praxisalltag

Sorgfältig bei der TI

Für die Telematikinfrastruktur gelten feste Vorgaben, und vieles läuft über Ihren Praxissoftware-Anbieter. Wir unterstützen dort, wo es um Ihre Praxis-IT geht. Und wir sagen offen, wenn eine Aufgabe beim Anbieter besser aufgehoben ist.

Unverbindlich anfragen

Praxis-IT-Check

Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V beschreibt, was Praxen umsetzen müssen. Diese Fragen geben einen ersten Eindruck. Eine vollständige Prüfung ersetzen sie nicht.

Unsicher? Wir prüfen das

  • Sind Patienten-WLAN und Praxisnetz getrennt?
  • Bekommen alle Geräte regelmäßig Updates?
  • Gibt es eine Datensicherung, die regelmäßig getestet wird?
  • Sind Zugänge mit sicheren Passwörtern oder einem zweiten Faktor geschützt?
  • Ist dokumentiert, welche Geräte und Programme in der Praxis laufen?

Häufige Fragen

Muss die Praxis einen zertifizierten IT-Dienstleister beauftragen?

Nein. KBV und KZBV beschreiben zertifizierte Dienstleister als freiwilliges Angebot. Verantwortlich für die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie bleibt die Praxis; Aufgaben daraus können Sie an einen IT-Dienstleister übergeben.

Was verlangt die IT-Sicherheits­richtlinie von Praxen?

Die Richtlinie nach § 390 SGB V regelt, wie Praxen ihre IT schützen, etwa mit Virenschutz, Datensicherung, Regeln für Zugangsdaten und der Schulung des Personals. Für Arztpraxen gibt sie die KBV heraus, für Zahnarztpraxen die KZBV. Neue Anforderungen gelten bei der KBV seit 1. Oktober 2025 (vor allem zum Personal), bei der KZBV seit 2. Januar 2026. Wir setzen die Punkte mit Ihnen um und dokumentieren sie.

Wer tauscht den TI-Konnektor?

Das regelt in der Regel Ihr Vertrag mit dem Praxissoftware-Anbieter oder TI-Dienstleister. Wir unterstützen rund um die Praxis-IT, also bei Netzwerk, Arbeitsplätzen und den Komponenten der TI, und stimmen uns mit Ihrem Anbieter ab. Ist eine Aufgabe dort besser aufgehoben, sagen wir das offen.

TI-Gateway oder Konnektor?

Beides verbindet die Praxis mit der Telematikinfrastruktur. Der Konnektor steht als Gerät in der Praxis; beim TI-Gateway läuft der Zugang über eine gesicherte Verbindung ins Rechenzentrum eines zertifizierten Anbieters, ein eigener Konnektor vor Ort entfällt. Welche Lösung passt, hängt von Praxissoftware und Vertrag ab. Die Kosten nennt Ihr TI-Anbieter, und wir kümmern uns in Abstimmung mit ihm um Netz und Arbeitsplätze.

Müssen wir Karten im Kartenterminal tauschen?

Möglicherweise, denn die Telematikinfrastruktur stellt die Verschlüsselung von RSA auf ECC um. Laut gematik dürfen Karten in eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT) mit RSA nur noch bis 31. Dezember 2026 genutzt werden; für Heilberufsausweise und Institutionskarten (SMC-B) mit RSA endete die Frist schon am 30. Juni 2026. Betroffene werden in der Regel von ihrem Kartenanbieter angesprochen. Beim Tausch und Test unterstützen wir in Abstimmung mit Ihrem Praxissoftware-Anbieter.

Ist die ePA Pflicht?

Ja. Seit 1. Oktober 2025 müssen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die elektronische Patientenakte nutzen und etwa Arztbriefe, Befundberichte und Labordaten aus der aktuellen Behandlung einstellen, sofern der Patient nicht widersprochen hat; Einzelheiten nennt Ihre Kassenärztliche Vereinigung. Technisch braucht die Praxis dafür eine TI-Anbindung und ein aktuelles ePA-Modul in der Praxissoftware. Wir sorgen dafür, dass Arbeitsplätze, Netz und TI-Komponenten zuverlässig laufen, in Abstimmung mit Ihrem Praxissoftware-Anbieter.

Wie trennen wir Praxisnetz und Patienten-WLAN?

Mit getrennten Netzen und eigenen Regeln in Router oder Firewall. Patienten kommen ins Internet, aber nicht an Praxissoftware, Drucker oder Medizingeräte. Medizingeräte bekommen bei Bedarf ein eigenes Netz.

Betreuen Sie auch Zahnarztpraxen?

Ja. Für Zahnarzt- wie für Arztpraxen kümmern wir uns um Arbeitsplätze, Netzwerk, Datensicherung und die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie, für Zahnärzte nach den Vorgaben der KZBV. Rund um spezielle Geräte und Praxissoftware stimmen wir uns mit dem jeweiligen Anbieter ab.

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