KI-Kompetenz nach dem AI Act
ChatGPT, Copilot und Co. sind längst im Arbeitsalltag angekommen – oft schneller als jede Regel dazu. Der AI Act verlangt, dass Betriebe ihr Team dafür fit machen.
Gilt seit
Pflicht nach Artikel 4 AI Act
Worum es geht
Ein Mitarbeiter lässt E-Mails von einem KI-Chat formulieren, eine Kollegin fasst Verträge mit Copilot zusammen, und irgendwer hat Kundendaten in ein kostenloses Online-Werkzeug kopiert. So sieht KI in vielen Betrieben heute aus: nützlich, aber ungeregelt.
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Er verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, etwas für die KI-Kompetenz ihres Personals zu tun. Seit Juli 2026 ist die Pflicht neu gefasst. Sie bleibt aber bestehen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was jetzt gilt
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Seit 2. Februar 2025
Artikel 4 AI Act gilt. Er betrifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, also auch Betriebe, die KI-Werkzeuge im Alltag nutzen.
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Neu gefasst seit 27. Juli 2026
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) wurde Artikel 4 neu gefasst: Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und der Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau wird nicht verlangt.
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Angemessen statt pauschal
Was angemessen ist, hängt von Vorwissen, Aufgaben und Einsatzzweck ab. Ein Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor. Dokumentierte Schulungen und klare Regeln sind aber ein guter Nachweis.
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Datenschutz gilt weiter
Wer personenbezogene Daten in KI-Werkzeuge gibt, muss die DSGVO beachten. Entscheidend ist, wo die Daten verarbeitet werden und wofür.
Wer betroffen ist
Jeder Betrieb, in dem Mitarbeitende KI-Werkzeuge beruflich nutzen: vom Textassistenten über Microsoft 365 Copilot bis zur KI-Funktion in Ihrer Branchensoftware.
Was Sie jetzt tun sollten
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Bestand aufnehmen
Welche KI-Werkzeuge werden bei Ihnen schon genutzt, offiziell und inoffiziell?
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Regeln festlegen
Welche Werkzeuge sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein, wer prüft die Ergebnisse?
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Team schulen
Passend zu den Aufgaben, mit Beispielen aus Ihrem Alltag.
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Dokumentieren
Schulungen und Regeln festhalten und bei neuen Werkzeugen aktualisieren.
Wie wir helfen
Wir übernehmen alles von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.
- KI-Schulungen inhouse oder remote, passend zu Ihren Abläufen
- Eine Vorlage für Ihre KI-Richtlinie, die wir mit Ihnen anpassen
- Sichere Einführung von Microsoft 365 Copilot
- KI-Lösungen mit Datenverarbeitung in der EU oder auf eigenen Servern
- Regeln für den Alltag: gute Anweisungen, Ergebnisse prüfen, Grenzen kennen
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KI und Automatisierung
Copilot einführen, KI mit Daten in der EU nutzen, Abläufe automatisieren und das Team schulen. -
Schulungen inhouse und remote
Lexware Office, Microsoft 365, KI und Digitalisierung: Wir schulen bei Ihnen vor Ort oder remote. -
Microsoft 365
Microsoft 365 einrichten, E-Mails absichern, Copilot einführen. Damit Ihr Team nutzt, wofür Sie bezahlen.
Häufige Fragen
Brauchen wir ein KI-Zertifikat?
Nein, ein bestimmtes Zertifikat schreibt der AI Act nicht vor. Sinnvoll sind dokumentierte Schulungen und klare Regeln.
Gilt das auch, wenn wir nur ChatGPT oder Copilot nutzen?
Ja. Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, ist Betreiber im Sinne des AI Act. Was angemessen ist, richtet sich nach Ihren Aufgaben. Für typische Büroanwendungen bleibt der Aufwand überschaubar.
Dürfen wir Kundendaten in KI-Werkzeuge eingeben?
Das hängt vom Werkzeug, vom Vertrag und vom Zweck ab. Wir helfen, Werkzeuge auszuwählen, bei denen Daten in der EU oder auf Ihren eigenen Servern bleiben. Rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Wie lange dauert eine Schulung?
Vom kompakten Einstieg bis zur Workshop-Reihe: Umfang und Inhalte stimmen wir mit Ihnen ab.
Muss KI-Einsatz gekennzeichnet werden?
In bestimmten Fällen ja. Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung: Chatbots müssen so gestaltet sein, dass Menschen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, und Deepfakes sind offenzulegen. Auch KI-erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sind zu kennzeichnen, außer ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Welche Fälle Ihren Betrieb betreffen, klären wir an Ihren Anwendungen; rechtliche Einzelfragen bitte mit Ihrer Rechtsberatung.
Was gehört zur KI-Kompetenz, und wer braucht sie?
Die KI-Verordnung versteht darunter die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein (Art. 3 Nr. 56). Gemeint sind das eigene Personal und andere Personen, die im Auftrag des Betriebs mit KI arbeiten, nicht nur die IT. Im Alltag heißt das: wissen, welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten hineindürfen und wie man Ergebnisse prüft.
Wie oft muss geschult werden?
Einen festen Takt schreibt die KI-Verordnung nicht vor. Sinnvoll ist eine Auffrischung, wenn neue Werkzeuge dazukommen oder sich Regeln ändern, und eine Einweisung für neue Mitarbeitende. Halten Sie Schulungen und Regeln schriftlich fest.
Wer kontrolliert das in Deutschland?
Seit 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung; für einzelne Bereiche bleiben andere Behörden zuständig. Grundlage ist das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG). Ihr KI-Service-Desk informiert vor allem kleine und mittlere Unternehmen, etwa mit einem Online-Werkzeug zur ersten Einschätzung der Risikoklasse von KI-Systemen und mit Hinweisen zum Aufbau von KI-Kompetenz.
Quellen
- EUR-Lex: KI-Verordnung (EU) 2024/1689 (öffnet ein neues Fenster)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) (öffnet ein neues Fenster)
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zum KI-MIG vom 29. Juli 2026 (öffnet ein neues Fenster)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.
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