IT-Sicherheitsrichtlinie
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V ist für Kassenpraxen verbindlich. Seit Oktober 2025 für Arzt- und Psychotherapiepraxen, seit Januar 2026 für Zahnarztpraxen gelten neue Anforderungen.
Gilt seit
alle neuen Anforderungen verbindlich
Worum es geht
Der Rechner am Empfang läuft, das Backup auch, irgendwie. Aber wer spielt die Updates ein? Wann wurde die Datensicherung zuletzt zurückgespielt? Und wurden die Passwörter geändert, als die letzte Kollegin gegangen ist? Genau solche Fragen regelt die IT-Sicherheitsrichtlinie.
Für Arzt- und Psychotherapiepraxen gibt sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heraus, für Zahnarztpraxen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Beide sind gleich aufgebaut. Verantwortlich ist die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber. Die Umsetzung einzelner Anforderungen dürfen Sie übertragen, zum Beispiel an einen IT-Dienstleister.
Stand: Oktober 2026. Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was jetzt gilt
-
Seit 1. Oktober 2025
In Arzt- und Psychotherapiepraxen gelten die neuen Anforderungen der KBV: geregelte Einarbeitung und Weggang von Mitarbeitenden, regelmäßige Schulung, feste Zuständigkeit für Updates und Datensicherung, sicher eingestellte E-Mail-Programme, Cloud-Dienste für Gesundheitsdaten nur mit C5-Testat.
-
Seit 2. Januar 2026
Auch in Zahnarztpraxen sind die neuen und geänderten Anforderungen umzusetzen. Die aktuelle Richtlinie der KZBV ist seit 2. Juli 2025 in Kraft.
-
Nach Praxisgröße gestaffelt
Bis fünf Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind: Anlage 1. Sechs bis 20 Personen: zusätzlich Anlage 2. Mehr als 20 oder Datenverarbeitung in erheblichem Umfang: zusätzlich Anlage 3.
-
Telematik und Großgeräte
Wer Konnektor, Kartenterminal oder TI-Gateway nutzt, setzt Anlage 5 um: unter anderem zeitnahe Updates und sicher hinterlegte Administrationsdaten. Für CT, MRT und andere medizinische Großgeräte gilt zusätzlich Anlage 4. Laut gematik dürfen Karten in eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT) mit RSA-Verschlüsselung nur noch bis 31. Dezember 2026 genutzt werden.
-
Zertifizierung freiwillig
Die KBV zertifiziert IT-Dienstleister nach § 390 SGB V. Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Praxen dürfen auch einen nicht zertifizierten Dienstleister beauftragen.
Wer betroffen ist
Alle Praxen, die an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen: Arzt-, Psychotherapie- und Zahnarztpraxen, von der Einzelpraxis bis zum MVZ. Welche Anlagen gelten, hängt von der Zahl der Personen ab, die ständig mit der Praxis-IT arbeiten, und von der Ausstattung.
Was Sie jetzt tun sollten
-
Praxisgröße bestimmen
Wie viele Personen arbeiten ständig mit der Praxis-IT? Daraus folgt, welche Anlagen für Sie gelten.
-
Bestand aufnehmen
Geräte, Programme, Zugänge und Netzplan erfassen. Dabei fällt auf, was keine Sicherheitsupdates mehr bekommt.
-
Lücken schließen
Firewall, Updates, Datensicherung mit Test, eigene Benutzerkonten. Was keine Updates mehr bekommt, wird ersetzt oder abgetrennt.
-
Schulen und festhalten
Team einweisen und regelmäßig schulen. Intern dokumentieren, wer was wann umgesetzt hat.
Wie wir helfen
Wir übernehmen alles von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.
- Bestandsaufnahme Ihrer Praxis-IT anhand der Anlagen, die für Ihre Praxisgröße gelten
- Netzplan, Firewall und getrennte Netze für Praxis, Medizingeräte und Patienten-WLAN
- Updates mit klarer Zuständigkeit und ein Plan für Geräte ohne Sicherheitsupdates
- Datensicherung mit festem Ablauf und regelmäßigem Wiederherstellungstest
- Einweisung und Schulung Ihres Teams für den sicheren Umgang mit der Praxis-IT
- Dokumentation der Maßnahmen, bei TI-Komponenten abgestimmt mit Ihrem Praxissoftware-Anbieter
-
IT-Sicherheit und Backup
Backups mit Wiederherstellungstest, Anmeldung mit zweitem Faktor und ein Notfallplan für den Ernstfall. -
Netzwerk und WLAN
Router, Firewalls, Switches und WLAN, dazu eine sichere Verbindung zwischen Ihren Standorten. -
Schulungen inhouse und remote
Lexware Office, Microsoft 365, KI und Digitalisierung: Wir schulen bei Ihnen vor Ort oder remote.
Häufige Fragen
Muss ich einen zertifizierten IT-Dienstleister beauftragen?
Nein. KBV und KZBV stellen klar, dass Praxen keine zertifizierten Dienstleister beauftragen müssen. Die Zertifizierung ist ein freiwilliges Angebot. Verantwortlich bleibt die Praxis; die Umsetzung einzelner Anforderungen können Sie an einen Dienstleister übergeben.
Was gilt für kleine Praxen?
Bei bis zu fünf Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind, gilt Anlage 1, dazu Anlage 5, wenn Sie TI-Komponenten nutzen. Laut KZBV zählen alle mit, die regelmäßig mit der Praxissoftware arbeiten, auch die Inhaber. Reinigungskräfte ohne Zugang zur Praxis-IT zählen nicht. Anlage 1 verlangt unter anderem Virenschutz, Firewall, Updates, Datensicherung, einen Netzplan und Schulungen.
Wer prüft, ob wir die Richtlinie einhalten?
Eigene Kontrollen oder Sanktionen sieht § 390 SGB V nicht vor, und laut KZBV sind in Zahnarztpraxen derzeit keine Kontrollen vorgesehen. Verbindlich ist die Richtlinie trotzdem. Datenschutzrecht, Strafrecht und Berufsrecht gelten daneben weiter. Eine interne Dokumentation der Maßnahmen ist deshalb sinnvoll.
Was ist regelmäßig zu tun?
Updates zeitnah einspielen, auch für Konnektor und Kartenterminals. Daten regelmäßig sichern und die Wiederherstellung testen; die KZBV empfiehlt möglichst einmal im Quartal. Das Team regelmäßig schulen, nach Empfehlung der KZBV mindestens einmal im Jahr. Und bei jedem Personalwechsel Zugänge und Passwörter anpassen.
Ist die IT-Sicherheitsrichtlinie Pflicht?
Ja. Für alle Praxen, die an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, ist sie nach § 390 SGB V verbindlich, von der Einzelpraxis bis zum MVZ. Welche Anlagen gelten, hängt von Praxisgröße und Ausstattung ab; wer Konnektor, Kartenterminal oder TI-Gateway nutzt, setzt zusätzlich Anlage 5 um.
Darf der alte Windows-10-Rechner bleiben?
Nur unter Bedingungen. Geräte und Programme ohne Sicherheitsupdates müssen nach der Richtlinie erkannt und ausgemustert oder in einem eigenen Netzsegment betrieben werden. Windows 10 bekommt seit Oktober 2025 nur noch mit bezahlter Verlängerung (ESU) Sicherheitsupdates. Wir prüfen, welche Geräte betroffen sind, und planen den Austausch.
Quellen
- KBV: IT-Sicherheit in der Praxis (öffnet ein neues Fenster)
- KBV: Richtlinie nach § 390 SGB V (PDF) (öffnet ein neues Fenster)
- KZBV: IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis (öffnet ein neues Fenster)
- KZBV: Die IT-Sicherheitsrichtlinie – was ist neu? (PDF) (öffnet ein neues Fenster)
- Gesetze im Internet: § 390 SGB V (öffnet ein neues Fenster)
- gematik: Umstellung der TI-Verschlüsselung von RSA auf ECC (öffnet ein neues Fenster)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.
Weitere Themen
-
E-Rechnung wird Pflicht
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025, ab 2027 beginnt die Versandpflicht. Wir richten Ihren Rechnungsweg so ein, dass er ohne Abtippen läuft. ab 1.1.2027 -
Windows Server 2016 läuft aus
Am 12. Januar 2027 endet der Support. Danach gibt es Sicherheitsupdates nur noch gegen Aufpreis. Planen Sie den Umzug jetzt. ab 12.1.2027 -
Windows 10: ESU oder Umstieg?
Seit Oktober 2025 gibt es für Windows 10 keine kostenlosen Sicherheitsupdates mehr. Die bezahlte Verlängerung wird jedes Jahr teurer. seit 14.10.2025 -
KI-Kompetenz nach dem AI Act
Wer KI im Betrieb nutzt, muss die KI-Kompetenz seines Teams fördern. Wir schulen mit Beispielen aus Ihrem Alltag und geben Ihnen Regeln, die passen. seit 2.2.2025 -
NIS2 und Cyberversicherung
Mehr Unternehmen müssen IT-Sicherheit nachweisen, und Versicherer fragen genauer nach. Wir setzen die Maßnahmen um und dokumentieren sie. seit 6.12.2025 -
Digitalbonus Bayern nutzen
Bis zu 50 Prozent Zuschuss für Digitalisierung und IT-Sicherheit in kleinen Betrieben. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag. ab 31.12.2027 -
Secure-Boot-Zertifikate
Die Secure-Boot-Zertifikate von 2011 sind abgelaufen. Geräte ohne die neuen Zertifikate starten weiter, bekommen aber keinen neuen Schutz für den Startvorgang. seit 19.10.2026 -
Passkeys statt SMS-Code
Ab Februar 2027 verschickt Microsoft keine Anmeldecodes per SMS oder Anruf mehr. Wir stellen Ihr Team rechtzeitig auf Passkeys um. ab 1.2.2027
Praxis-IT prüfen lassen
Wir gleichen Ihre Praxis-IT mit den Anlagen der Richtlinie ab, sagen Ihnen, was fehlt, setzen es um und dokumentieren es.