NIS2 und Cyberversicherung
Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz. Und auch wer nicht direkt betroffen ist, hört dieselben Fragen – vom Versicherer, vom Großkunden, von der Bank.
Gilt seit
NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft
Worum es geht
„Nutzen Sie eine Anmeldung mit zweitem Faktor? Wie oft testen Sie Ihre Datensicherung? Gibt es einen Notfallplan?“ – Fragen wie diese stehen heute in Fragebögen von Cyberversicherungen und in Verträgen mit größeren Kunden.
Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber die Messlatte für viele Unternehmen höher gelegt. Wer betroffen ist, muss Risiken managen, Vorfälle melden und die Geschäftsleitung in die Pflicht nehmen. Für alle anderen gilt: Dieselben Maßnahmen schützen auch ohne Gesetz. Und sie erleichtern die nächste Verlängerung der Versicherung.
Stand: Oktober 2026. Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was jetzt gilt
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Seit 6. Dezember 2025
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist in Kraft. Deutlich mehr Unternehmen müssen jetzt Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen.
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Wer betroffen sein kann
Unternehmen bestimmter Sektoren, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Etwa aus Gesundheit, Energie, Transport, Lebensmitteln, Herstellung oder digitalen Diensten.
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Registrierung beim BSI
Betroffene Einrichtungen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrieren. Für bestehende Unternehmen galt dafür eine Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten.
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Pflichten der Geschäftsleitung
Risikomanagement und Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, überwachen und sich selbst schulen lassen.
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Versicherer und Kunden
Auch ohne NIS2-Pflicht fragen viele Cyberversicherer und Großkunden nach Nachweisen: Anmeldung mit zweitem Faktor, getestete Backups, aktuelle Systeme, Notfallplan.
Wer betroffen ist
Direkt: Unternehmen in den NIS2-Sektoren ab der genannten Größe. Indirekt: viele kleinere Betriebe, als Zulieferer, Dienstleister oder Versicherungsnehmer. Ob Ihr Unternehmen direkt betroffen ist, können Sie beim BSI prüfen.
Was Sie jetzt tun sollten
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Betroffenheit prüfen
Gehören Sie zu einem NIS2-Sektor und überschreiten die Größe? Das BSI bietet dafür eine Prüfung an.
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Grundschutz herstellen
Zweiter Faktor bei der Anmeldung, aktuelle Systeme, getrennte Netze, Backups mit Wiederherstellungstest.
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Notfallplan schreiben
Wer tut was, wenn die IT steht? Kontaktliste, Prioritäten, Wiederanlauf.
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Nachweise sammeln
Dokumentation für Versicherer, Kunden und, falls betroffen, das BSI.
Wie wir helfen
Wir übernehmen alles von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.
- IT-Sicherheits-Check mit einer klaren Liste von Maßnahmen
- Anmeldung mit zweitem Faktor (MFA) für alle wichtigen Zugänge
- Datensicherung mit regelmäßigem Wiederherstellungstest
- Notfallplan und Dokumentation für Versicherer und Kunden
- Schulung von Geschäftsleitung und Team
- Unterstützung beim Ausfüllen von Fragebögen zur Cyberversicherung
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IT-Sicherheit und Backup
Backups mit Wiederherstellungstest, Anmeldung mit zweitem Faktor und ein Notfallplan für den Ernstfall. -
IT-Betreuung und Systemadministration
Wir administrieren Ihre IT laufend. Sie haben einen Ansprechpartner, ob für einen Standort oder für viele. -
Schulungen inhouse und remote
Lexware Office, Microsoft 365, KI und Digitalisierung: Wir schulen bei Ihnen vor Ort oder remote.
Häufige Fragen
Sind wir von NIS2 betroffen?
Das hängt von Branche und Größe ab. Eine erste Einschätzung geben wir Ihnen gern; verbindlich klären das die Betroffenheitsprüfung des BSI oder Ihre Rechtsberatung.
Was passiert, wenn wir die Pflichten nicht erfüllen?
Das Gesetz sieht Bußgelder vor, und die Geschäftsleitung kann haften. Im Alltag wichtiger: Ein Angriff ohne Vorbereitung kostet meist deutlich mehr als die Vorsorge.
Zahlt die Cyberversicherung auch ohne Schutzmaßnahmen?
Das regeln die Bedingungen Ihres Vertrags. Fragen Sie im Zweifel Ihren Versicherer. Viele Versicherer setzen Mindeststandards voraus. Wir sorgen dafür, dass die Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert sind.
Die Registrierungsfrist ist abgelaufen. Was jetzt?
Laut BSI ist die gesetzliche Registrierungsfrist abgelaufen; Einrichtungen müssen sich spätestens drei Monate, nachdem sie betroffen sind, registrieren. Wer betroffen ist und sich noch nicht registriert hat, sollte das umgehend nachholen: zuerst ein ELSTER-Organisationszertifikat über „Mein Unternehmenskonto“, dann die Registrierung im BSI-Portal. Wir helfen bei der Prüfung, ob Sie betroffen sind, und bei den technischen Maßnahmen.
Muss die Geschäftsleitung geschult werden?
Ja, in betroffenen Einrichtungen: Die Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 Abs. 3 BSIG). Einen festen Takt nennt das Gesetz nicht. Außerdem müssen sie die Maßnahmen zum Risikomanagement umsetzen und deren Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG).
Quellen
- BSI: NIS-2-regulierte Unternehmen (öffnet ein neues Fenster)
- BSI: NIS-2-Pflichten (öffnet ein neues Fenster)
- Gesetze im Internet: § 38 BSIG (öffnet ein neues Fenster)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.
Meldungen dazu
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Seit
Sicherheit
NIS2-Gesetz ist in Kraft
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