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NIS2 und Cyber­versicherung

Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz. Und auch wer nicht direkt betroffen ist, hört dieselben Fragen – vom Versicherer, vom Großkunden, von der Bank.

Gilt seit

NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft

Worum es geht

„Nutzen Sie eine Anmeldung mit zweitem Faktor? Wie oft testen Sie Ihre Datensicherung? Gibt es einen Notfallplan?“ – Fragen wie diese stehen heute in Fragebögen von Cyberversicherungen und in Verträgen mit größeren Kunden.

Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber die Messlatte für viele Unternehmen höher gelegt. Wer betroffen ist, muss Risiken managen, Vorfälle melden und die Geschäftsleitung in die Pflicht nehmen. Für alle anderen gilt: Dieselben Maßnahmen schützen auch ohne Gesetz. Und sie erleichtern die nächste Verlängerung der Versicherung.

Stand: Oktober 2026. Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was jetzt gilt

Wer betroffen ist

Direkt: Unternehmen in den NIS2-Sektoren ab der genannten Größe. Indirekt: viele kleinere Betriebe, als Zulieferer, Dienstleister oder Versicherungsnehmer. Ob Ihr Unternehmen direkt betroffen ist, können Sie beim BSI prüfen.

Unsicher? Wir prüfen das

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Betroffenheit prüfen

    Gehören Sie zu einem NIS2-Sektor und überschreiten die Größe? Das BSI bietet dafür eine Prüfung an.

  2. Grundschutz herstellen

    Zweiter Faktor bei der Anmeldung, aktuelle Systeme, getrennte Netze, Backups mit Wiederherstellungstest.

  3. Notfallplan schreiben

    Wer tut was, wenn die IT steht? Kontaktliste, Prioritäten, Wiederanlauf.

  4. Nachweise sammeln

    Dokumentation für Versicherer, Kunden und, falls betroffen, das BSI.

Wie wir helfen

Wir übernehmen alles von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.

  • IT-Sicherheits-Check mit einer klaren Liste von Maßnahmen
  • Anmeldung mit zweitem Faktor (MFA) für alle wichtigen Zugänge
  • Datensicherung mit regelmäßigem Wiederherstellungstest
  • Notfallplan und Dokumentation für Versicherer und Kunden
  • Schulung von Geschäftsleitung und Team
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Fragebögen zur Cyberversicherung

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Häufige Fragen

Sind wir von NIS2 betroffen?

Das hängt von Branche und Größe ab. Eine erste Einschätzung geben wir Ihnen gern; verbindlich klären das die Betroffenheitsprüfung des BSI oder Ihre Rechtsberatung.

Was passiert, wenn wir die Pflichten nicht erfüllen?

Das Gesetz sieht Bußgelder vor, und die Geschäftsleitung kann haften. Im Alltag wichtiger: Ein Angriff ohne Vorbereitung kostet meist deutlich mehr als die Vorsorge.

Zahlt die Cyber­versicherung auch ohne Schutz­maßnahmen?

Das regeln die Bedingungen Ihres Vertrags. Fragen Sie im Zweifel Ihren Versicherer. Viele Versicherer setzen Mindeststandards voraus. Wir sorgen dafür, dass die Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert sind.

Die Registrierungsfrist ist abgelaufen. Was jetzt?

Laut BSI ist die gesetzliche Registrierungsfrist abgelaufen; Einrichtungen müssen sich spätestens drei Monate, nachdem sie betroffen sind, registrieren. Wer betroffen ist und sich noch nicht registriert hat, sollte das umgehend nachholen: zuerst ein ELSTER-Organisationszertifikat über „Mein Unternehmenskonto“, dann die Registrierung im BSI-Portal. Wir helfen bei der Prüfung, ob Sie betroffen sind, und bei den technischen Maßnahmen.

Muss die Geschäftsleitung geschult werden?

Ja, in betroffenen Einrichtungen: Die Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 Abs. 3 BSIG). Einen festen Takt nennt das Gesetz nicht. Außerdem müssen sie die Maßnahmen zum Risikomanagement umsetzen und deren Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG).

Meldungen dazu

  1. Seit

    Sicherheit

    NIS2-Gesetz ist in Kraft

    Seit 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz. Deutlich mehr Unternehmen müssen jetzt Mindeststandards für IT-Sicherheit erfüllen.

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Wir prüfen, wo Ihre IT heute steht, und geben Ihnen eine klare Liste: was dringend ist, was warten kann und was Versicherer sehen wollen.

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