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IT für Kanzleien und Steuer­berater

DATEV-Arbeitsplätze, Kanzleiserver, beA und beSt zuverlässig betreut, Mandantendaten geschützt. Die Verschwiegenheit vereinbaren wir schriftlich, bevor wir beginnen.

Kennen Sie das?

In einer Kanzlei ist IT kein Nebenschauplatz. Fristen hängen am beA, Steuererklärungen an DATEV, und jede E-Mail kann ein Mandantengeheimnis enthalten. Fällt etwas aus, steht die Arbeit. Und schnell geht es um Haftung.

Wir betreuen Kanzleien in Augsburg und ganz Bayern so, wie Kanzleien arbeiten: sorgfältig, dokumentiert und verschwiegen.

  • Das beA oder beSt meldet einen Fehler, ausgerechnet kurz vor einer Frist.
  • DATEV-Updates und neue Arbeitsplätze kosten mehr Zeit als gedacht.
  • Mandanten-E-Mails landen im Spam oder kommen von gefälschten Absendern.
  • Niemand weiß, ob sich das Backup im Ernstfall wirklich zurückspielen lässt.

Verschwiegen­heit ist bei uns keine Zusatz­leistung, sondern Voraus­setzung.

Ein Tag in der Kanzlei

  1. Uhr

    Posteingang

    beA und beSt sind abgerufen, Fristen eingetragen, E-Mails sicher zugestellt.

  2. Uhr

    Mandantentermin

    Die Unterlagen liegen in der Akte, auch im Homeoffice. Nicht verteilt auf fünf Postfächer.

  3. Uhr

    DATEV

    Arbeitsplätze laufen, Updates sind eingespielt, bevor die nächste Abgabe ansteht.

  4. Uhr

    Feierabend

    Die Datensicherung läuft und wird regelmäßig zur Probe zurückgespielt.

So helfen wir

Das übernehmen wir für Kanzleien:

  • Einrichtung und Betreuung von beA und beSt an allen Arbeitsplätzen
  • Betreuung von DATEV-Arbeitsplätzen und Kanzleiserver
  • Microsoft 365 mit sicherer E-Mail: SPF, DKIM, DMARC und Anmeldung mit zweitem Faktor
  • Datensicherung mit regelmäßigem Wiederherstellungstest
  • KI-Werkzeuge und Automatisierung, bei denen Mandantendaten geschützt bleiben
  • E-Rechnung und Schnittstellen zu Ihrer Kanzleisoftware

Verschwiegenheit, schriftlich

Als Berufsgeheimnisträger dürfen Sie Dienstleistern nur Zugang gewähren, wenn diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Wir unterschreiben die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB, bevor wir mit der Arbeit beginnen – so, wie es § 43e BRAO und § 62a StBerG vorsehen.

Unverbindlich anfragen

Kanzlei-IT in fünf Fragen

Wenn Sie eine davon mit „weiß nicht“ beantworten, lohnt sich ein Gespräch.

Unsicher? Wir prüfen das

  • Wann wurde Ihre Datensicherung zuletzt testweise zurückgespielt?
  • Ist für E-Mail und Fernzugriff eine Anmeldung mit zweitem Faktor eingerichtet?
  • Sind SPF, DKIM und DMARC für Ihre Kanzleidomain gesetzt?
  • Wer hat Zugriff auf welche Mandantenakten, und ist das dokumentiert?
  • Liegt von jedem IT-Dienstleister eine Verschwiegenheits­verpflichtung vor?

Häufige Fragen

Darf ein IT-Dienstleister auf Mandantendaten zugreifen?

Ja, unter den Voraussetzungen von § 43e BRAO für Rechtsanwälte und § 62a StBerG für Steuerberater: sorgfältige Auswahl, ein Vertrag in Textform, eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen und Zugriff nur, soweit er für die Arbeit nötig ist. Wir unterschreiben diese Verpflichtung, bevor wir beginnen. Im Einzelfall hilft Ihre Kammer weiter; diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung.

Betreuen Sie Steuerberater und Rechtsanwälte gleichermaßen?

Ja. Bei Steuerberatern stehen meist DATEV-Arbeitsplätze, Kanzleiserver und beSt im Mittelpunkt, bei Rechtsanwälten beA und die Kanzleisoftware. Gemeinsam ist beiden: Verschwiegenheit, sichere E-Mail und eine Datensicherung, die sich zurückspielen lässt.

Was passiert beim Server-Umzug mit DATEV?

Vorher prüfen wir anhand der DATEV-Systemvoraussetzungen, ob Ihre Programme auf dem neuen System laufen. Der Umzug selbst passiert außerhalb Ihrer Arbeitszeit, mit Datensicherung vorher und Test danach. Läuft Ihr Kanzleiserver noch mit Windows Server 2016, wird es Zeit: DATEV beendet die Support- und Beratungszusage dafür mit der Jahreswechsel-Version 2026/2027, Microsoft den Support am 12. Januar 2027.

Richten Sie beA und beSt an mehreren Arbeitsplätzen ein?

Ja. Wir richten beA und beSt an allen Arbeitsplätzen ein, die sie brauchen, und kümmern uns laufend darum, dass Updates und Zugänge passen. Meldet das Postfach einen Fehler, wissen Sie, wen Sie anrufen.

Ist das beSt Pflicht?

Ja. Steuerberater müssen die technischen Einrichtungen für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach vorhalten und Zustellungen darüber zur Kenntnis nehmen (§ 86d Abs. 6 StBerG). Laut Bundessteuerberaterkammer gilt das seit 1. Januar 2023, auch für angestellte Steuerberater; im Einzelfall hilft Ihre Kammer weiter. Wir richten beSt und beA an den Arbeitsplätzen ein und sorgen dafür, dass das Postfach im Alltag erreichbar ist.

Was kostet IT-Betreuung für eine Kanzlei?

Entscheidend sind die Zahl der Arbeitsplätze, der Kanzleiserver und wie viel rund um DATEV, beA und beSt zu tun ist. Wir sehen uns Ihre Kanzlei an und machen Ihnen danach ein Angebot.

Passende Leistungen

Aktuell wichtig

Diese Fristen und Pflichten betreffen Ihre Branche gerade.

Vor Ort in Augsburg und Bayern

Unsere Techniker kommen zu Ihnen, vieles lösen wir per Fernwartung. Bei passendem Volumen arbeiten wir auch bundesweit.

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