Digitalbonus Bayern nutzen
Der Freistaat zahlt kleinen Betrieben bis zur Hälfte der förderfähigen Kosten für Digitalisierung und IT-Sicherheit. Das Programm läuft bis Ende 2027. Wer den Ablauf kennt, verschenkt kein Geld.
Stichtag
Ende der Programmlaufzeit
Worum es geht
Eine Firewall, die den Namen verdient. Eine Datensicherung, die verschlüsselt außer Haus liegt. Eine Software, die Angebot, Auftrag und Rechnung verbindet. Solche Projekte schieben viele kleine Betriebe vor sich her. Der Digitalbonus Bayern übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, im Standard bis 7.500 Euro.
Ein Fehler kostet allerdings die ganze Förderung: Wer schon bestellt oder einen Auftrag erteilt hat, auch nur mündlich, geht leer aus. Erst kommt der Antrag mit Eingangsbestätigung, dann der Auftrag. Wir richten unser Angebot so ein, dass es zu Ihrem Antrag passt.
Stand: Oktober 2026. Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was jetzt gilt
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Bis 31. Dezember 2027
So lange gilt die Förderrichtlinie. Anträge nehmen die Bezirksregierungen in einem festen Kontingent pro Monat an, jeweils ab dem ersten Werktag um 10 Uhr. Ist es ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter.
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Standard: bis 7.500 Euro
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 7.500 Euro. Gefördert wird erst ab 4.000 Euro förderfähigen Ausgaben.
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Plus: bis 30.000 Euro
Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt, etwa künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, Robotik oder digitale Zwillinge. Den Digitalbonus Plus gibt es nur einmal. Vor dem Antrag sollten Sie sich bei Ihrer Bezirksregierung beraten lassen.
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Zwei Förderbereiche
Digitalisierung und IT-Sicherheit, je Bereich ein Antrag während der Laufzeit. Bei IT-Sicherheit zählt auch die nötige Hardware, etwa Firewall, Datensicherung und Netzwerksicherheit.
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Nicht gefördert
Begonnene Vorhaben, Ersatzbeschaffungen, Standard-Hardware wie Server, PCs und Laptops, Standard-Software wie Büroprogramme und Betriebssysteme, Leasing und Maßnahmen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wer betroffen ist
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern: weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Also etwa Handwerk, Handel, Gastronomie und Hotellerie. Freie Berufe wie Steuerberater, Anwälte, Architekten oder Ingenieure sind ausgeschlossen, außer in gewerblicher Rechtsform, ebenso Arztpraxen. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bezirksregierung.
Was Sie jetzt tun sollten
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Vorhaben klären
Was soll besser werden? Und gehört es zur Digitalisierung oder zur IT-Sicherheit?
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Angebot einholen
Schriftlich und aufgeschlüsselt nach Software, Hardware, Einrichtung und Schulung. Lizenzkosten für höchstens 18 Monate.
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Antrag selbst stellen
Online mit dem ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs, bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben umgesetzt wird.
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Dann beauftragen
Ab der Eingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie auf eigenes Risiko starten. Umsetzen und bezahlen im Zeitraum laut Bescheid, höchstens 18 Monate.
Wie wir helfen
Wir übernehmen alles von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.
- Bestandsaufnahme Ihrer IT und ein Vorschlag, welche Maßnahmen sich für Ihren Betrieb lohnen
- Ein schriftliches Angebot, so aufgeschlüsselt, wie es der Antrag verlangt
- Eine technische Beschreibung des Vorhabens für Ihre Antragsunterlagen
- Umsetzung nach der Eingangsbestätigung: Firewall, Datensicherung, Netzwerk, Software und Schnittstellen
- Schulung Ihres Teams für die neue Lösung
- Dokumentation und Rechnungen, wie Sie sie für Projektmitteilung und Verwendungsnachweis brauchen
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IT-Sicherheit und Backup
Backups mit Wiederherstellungstest, Anmeldung mit zweitem Faktor und ein Notfallplan für den Ernstfall. -
KI und Automatisierung
Copilot einführen, KI mit Daten in der EU nutzen, Abläufe automatisieren und das Team schulen. -
Netzwerk und WLAN
Router, Firewalls, Switches und WLAN, dazu eine sichere Verbindung zwischen Ihren Standorten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Im Digitalbonus Standard sind das höchstens 7.500 Euro, im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben höchstens 30.000 Euro. Unter 4.000 Euro förderfähigen Ausgaben gibt es keine Förderung.
Wer kann den Digitalbonus beantragen?
Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Freie Berufe sind ausgeschlossen, außer sie arbeiten in gewerblicher Rechtsform und sind gewerbesteuerpflichtig. Ausgeschlossen sind außerdem Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und ähnliche Einrichtungen sowie Unternehmen, die von der Gewerbesteuer befreit sind; das trifft oft auch auf Pflegeeinrichtungen zu. Ob Ihr Betrieb antragsberechtigt ist, entscheidet die Bezirksregierung.
Darf ich vor der Bewilligung anfangen?
Ja, sobald die Eingangsbestätigung Ihres Antrags per E-Mail da ist, auf eigenes Risiko. Vorher dürfen Sie weder bestellen noch einen Auftrag erteilen, auch nicht mündlich. Ein Angebot einholen dürfen Sie dagegen schon, Sie brauchen es sogar für den Antrag.
Wird IT-Sicherheit gefördert?
Ja, als eigener Förderbereich. Gefördert werden Leistungen externer Anbieter, die nötige Software und bei IT-Sicherheit auch Hardware wie Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten. Beratung und Schulung zählen mit, wenn eine Lösung eingeführt wird, höchstens bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben.
Wird ein neuer Server gefördert?
Nein. Die Förderrichtlinie zählt Server, PCs und Laptops zur Standard-Hardware, Betriebssysteme zur Standard-Software, und Ersatzbeschaffungen sind ausgeschlossen. Förderfähig sein kann zum Beispiel eine Firewall oder eine Lösung zur Datensicherung im Bereich IT-Sicherheit.
Stellen Sie den Antrag für uns?
Nein. Ihr Unternehmen stellt den Antrag selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto; Dienstleister dürfen das laut Programm nicht übernehmen. Wir liefern Angebot und technische Beschreibung und beantworten Rückfragen zur Technik. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bezirksregierung.
Wie oft kann man den Digitalbonus beantragen?
Je Förderbereich einmal, also höchstens zweimal: einmal für Digitalisierung und einmal für IT-Sicherheit. Den Digitalbonus Plus gibt es nur einmal, und Standard und Plus lassen sich für dieselbe Maßnahme oder denselben Förderbereich nicht kombinieren.
Wie läuft die Auszahlung?
Nach Abschluss des Vorhabens und Bezahlung aller Rechnungen stellen Sie online einen Auszahlungsantrag. Bei Bewilligungen ab 1. November 2025 gehört eine Projektmitteilung dazu; einen Verwendungsnachweis brauchen Sie bei einem Zuschuss über 10.000 Euro oder wenn Ihr Antrag in eine Stichprobe fällt. Zwischenauszahlungen gibt es nicht, und umgesetzt sein muss das Vorhaben in der Regel binnen 18 Monaten nach dem Förderbescheid.
Wird KI gefördert?
Ja. Künstliche Intelligenz ist im Förderbereich Digitalisierung ausdrücklich genannt und gehört beim Digitalbonus Plus zu den Schwerpunkten mit besonderem Innovationsgehalt. Für den Plus verlangt das Programm eine genaue Beschreibung von Innovationsgehalt und Neuheitsgrad.
Quellen
- Digitalbonus.Bayern: Förderprogramm (öffnet ein neues Fenster)
- Digitalbonus.Bayern: Häufige Fragen (öffnet ein neues Fenster)
- Digitalbonus.Bayern: Antragstellung (öffnet ein neues Fenster)
- StMWi: Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ (PDF, Stand November 2025) (öffnet ein neues Fenster)
- Digitalbonus.Bayern: Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen (öffnet ein neues Fenster)
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.
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