Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 9–16 Uhr · Augsburg

Direkter Draht: 0821 29750562

Digitalbonus Bayern nutzen

Der Freistaat zahlt kleinen Betrieben bis zur Hälfte der förderfähigen Kosten für Digitalisierung und IT-Sicherheit. Das Programm läuft bis Ende 2027. Wer den Ablauf kennt, verschenkt kein Geld.

Stichtag

Ende der Programmlaufzeit

Worum es geht

Eine Firewall, die den Namen verdient. Eine Datensicherung, die verschlüsselt außer Haus liegt. Eine Software, die Angebot, Auftrag und Rechnung verbindet. Solche Projekte schieben viele kleine Betriebe vor sich her. Der Digitalbonus Bayern übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, im Standard bis 7.500 Euro.

Ein Fehler kostet allerdings die ganze Förderung: Wer schon bestellt oder einen Auftrag erteilt hat, auch nur mündlich, geht leer aus. Erst kommt der Antrag mit Eingangsbestätigung, dann der Auftrag. Wir richten unser Angebot so ein, dass es zu Ihrem Antrag passt.

Stand: Oktober 2026. Dieser Überblick ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was jetzt gilt

Wer betroffen ist

Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern: weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Also etwa Handwerk, Handel, Gastronomie und Hotellerie. Freie Berufe wie Steuerberater, Anwälte, Architekten oder Ingenieure sind ausgeschlossen, außer in gewerblicher Rechtsform, ebenso Arztpraxen. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bezirksregierung.

Unsicher? Wir prüfen das

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Vorhaben klären

    Was soll besser werden? Und gehört es zur Digitalisierung oder zur IT-Sicherheit?

  2. Angebot einholen

    Schriftlich und aufgeschlüsselt nach Software, Hardware, Einrichtung und Schulung. Lizenzkosten für höchstens 18 Monate.

  3. Antrag selbst stellen

    Online mit dem ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs, bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben umgesetzt wird.

  4. Dann beauftragen

    Ab der Eingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie auf eigenes Risiko starten. Umsetzen und bezahlen im Zeitraum laut Bescheid, höchstens 18 Monate.

Wie wir helfen

Wir übernehmen alles von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.

  • Bestandsaufnahme Ihrer IT und ein Vorschlag, welche Maßnahmen sich für Ihren Betrieb lohnen
  • Ein schriftliches Angebot, so aufgeschlüsselt, wie es der Antrag verlangt
  • Eine technische Beschreibung des Vorhabens für Ihre Antragsunterlagen
  • Umsetzung nach der Eingangsbestätigung: Firewall, Datensicherung, Netzwerk, Software und Schnittstellen
  • Schulung Ihres Teams für die neue Lösung
  • Dokumentation und Rechnungen, wie Sie sie für Projektmitteilung und Verwendungsnachweis brauchen

Vorhaben besprechen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Im Digitalbonus Standard sind das höchstens 7.500 Euro, im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben höchstens 30.000 Euro. Unter 4.000 Euro förderfähigen Ausgaben gibt es keine Förderung.

Wer kann den Digitalbonus beantragen?

Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Freie Berufe sind ausgeschlossen, außer sie arbeiten in gewerblicher Rechtsform und sind gewerbesteuerpflichtig. Ausgeschlossen sind außerdem Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren und ähnliche Einrichtungen sowie Unternehmen, die von der Gewerbesteuer befreit sind; das trifft oft auch auf Pflegeeinrichtungen zu. Ob Ihr Betrieb antragsberechtigt ist, entscheidet die Bezirksregierung.

Darf ich vor der Bewilligung anfangen?

Ja, sobald die Eingangsbestätigung Ihres Antrags per E-Mail da ist, auf eigenes Risiko. Vorher dürfen Sie weder bestellen noch einen Auftrag erteilen, auch nicht mündlich. Ein Angebot einholen dürfen Sie dagegen schon, Sie brauchen es sogar für den Antrag.

Wird IT-Sicherheit gefördert?

Ja, als eigener Förderbereich. Gefördert werden Leistungen externer Anbieter, die nötige Software und bei IT-Sicherheit auch Hardware wie Firewall, Datensicherungs- und Netzwerk­sicherheits­komponenten. Beratung und Schulung zählen mit, wenn eine Lösung eingeführt wird, höchstens bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben.

Wird ein neuer Server gefördert?

Nein. Die Förderrichtlinie zählt Server, PCs und Laptops zur Standard-Hardware, Betriebssysteme zur Standard-Software, und Ersatzbeschaffungen sind ausgeschlossen. Förderfähig sein kann zum Beispiel eine Firewall oder eine Lösung zur Datensicherung im Bereich IT-Sicherheit.

Stellen Sie den Antrag für uns?

Nein. Ihr Unternehmen stellt den Antrag selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto; Dienstleister dürfen das laut Programm nicht übernehmen. Wir liefern Angebot und technische Beschreibung und beantworten Rückfragen zur Technik. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bezirksregierung.

Wie oft kann man den Digitalbonus beantragen?

Je Förderbereich einmal, also höchstens zweimal: einmal für Digitalisierung und einmal für IT-Sicherheit. Den Digitalbonus Plus gibt es nur einmal, und Standard und Plus lassen sich für dieselbe Maßnahme oder denselben Förderbereich nicht kombinieren.

Wie läuft die Auszahlung?

Nach Abschluss des Vorhabens und Bezahlung aller Rechnungen stellen Sie online einen Auszahlungsantrag. Bei Bewilligungen ab 1. November 2025 gehört eine Projektmitteilung dazu; einen Verwendungsnachweis brauchen Sie bei einem Zuschuss über 10.000 Euro oder wenn Ihr Antrag in eine Stichprobe fällt. Zwischenauszahlungen gibt es nicht, und umgesetzt sein muss das Vorhaben in der Regel binnen 18 Monaten nach dem Förderbescheid.

Wird KI gefördert?

Ja. Künstliche Intelligenz ist im Förderbereich Digitalisierung ausdrücklich genannt und gehört beim Digitalbonus Plus zu den Schwerpunkten mit besonderem Innovationsgehalt. Für den Plus verlangt das Programm eine genaue Beschreibung von Innovationsgehalt und Neuheitsgrad.

Weitere Themen

Vorhaben besprechen

Wir sehen uns an, was Ihr Betrieb braucht, und schreiben ein Angebot, das zum Antrag passt. Beauftragen können Sie uns nach der Eingangsbestätigung.

Anrufen Anfrage