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IT für Pflegedienste

Für ambulante Pflegedienste und Intensivpflege: Telematikinfrastruktur, Tablets und Smartphones für die Tour und eine stabile Umgebung für Ihre Pflegesoftware.

Seit Juli 2025 ist die Anbindung an die Telematik­infrastruktur Pflicht.

Das gilt für Pflegeeinrichtungen sowie für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege. Wir unterstützen bei Komponenten, Einrichtung und Betrieb, in Abstimmung mit Ihrem Softwareanbieter.

Kennen Sie das?

Dokumentation auf der Tour, Dienstplan im Büro, Abrechnung am Monatsende. In der Pflege ist Digitalisierung längst Alltag.

Für Pflegedienste in Augsburg und Bayern kümmern wir uns um die IT dahinter: Geräte für Pflegekräfte, Netzwerk und Arbeitsplätze im Büro, Datensicherung und die Umgebung, in der Ihre Pflegesoftware läuft.

  • Die TI-Anbindung ist beantragt, aber noch nicht vollständig eingerichtet.
  • Smartphones und Tablets für die Tour sind uneinheitlich und schwer zu verwalten.
  • Die Pflegesoftware läuft. Aber wer kümmert sich um Updates und Datensicherung?
  • Neue Mitarbeitende brauchen schnell Geräte, Zugänge und die richtigen Rechte.

Die Tour im Überblick

  1. Uhr

    Tourstart

    Das Tablet zeigt die Tour, die Dokumentation vom Vortag ist da.

  2. Uhr

    Beim Patienten

    Leistungen werden direkt am Gerät dokumentiert, statt abends abgetippt.

  3. Uhr

    Im Büro

    Dienstplan und Abrechnung greifen auf dieselben Daten zu.

  4. Uhr

    Übergabe

    Geräte sind geladen, Updates laufen zentral, ohne dass jemand daran denken muss.

So helfen wir

Das übernehmen wir für Pflegedienste und Intensivpflege:

  • Unterstützung bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und bei KIM, in Abstimmung mit Ihrem Softwareanbieter
  • Einrichtung und zentrale Verwaltung mobiler Geräte für die Tourenpflege
  • Stabile Umgebung für Ihre Pflegesoftware, etwa MediFox DAN
  • Arbeitsplätze, Netzwerk und Drucker im Büro
  • Datensicherung und Schutz sensibler Gesundheitsdaten
  • Schulung für Pflegekräfte und Verwaltung

Unverbindlich anfragen

Was zur TI gehört

Welche Komponenten Sie brauchen, hängt von Ihrem Pflegedienst und Ihrer Software ab. Typisch sind:

Unsicher? Wir prüfen das

  • Institutionskarte (SMC-B) für Ihren Pflegedienst
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • Kartenterminal
  • Zugang zur TI, etwa über einen Konnektor oder ein TI-Gateway
  • KIM für den sicheren Austausch von Nachrichten

Häufige Fragen

Seit wann ist die TI für Pflegedienste Pflicht?

Seit dem 1. Juli 2025. Die Pflicht gilt für Pflegeeinrichtungen sowie für Anbieter häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege (§ 341 Abs. 8 und § 360 Abs. 8 SGB V). Wir unterstützen bei Komponenten, Einrichtung und Betrieb, in Abstimmung mit Ihrem Softwareanbieter.

Was ist KIM?

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen: ein sicherer E-Mail-Dienst im Gesundheitswesen, über den Pflegedienste, Praxen, Apotheken und Kliniken Dokumente austauschen, statt sie zu faxen. Dafür brauchen Sie einen Zugang zur TI und eine KIM-Adresse bei einem zugelassenen Anbieter, die an Ihre Institutionskarte (SMC-B) gekoppelt ist. Bei der Einrichtung unterstützen wir Sie, in Abstimmung mit Ihrem Softwareanbieter.

Wer zahlt die Kosten für die TI?

Zugelassene Pflegeeinrichtungen bekommen Ausstattungs- und Betriebskosten über eine monatliche TI-Pauschale erstattet (§ 106b SGB XI). Höhe und Verfahren regelt eine Finanzierungsvereinbarung. Die Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Verband.

Was übernimmt der Softwareanbieter, was übernehmen Sie?

Für die Pflegesoftware selbst, etwa MediFox DAN, ist der Hersteller zuständig. Wir kümmern uns um die Umgebung: Arbeitsplätze, Netzwerk, mobile Geräte für die Tour, Datensicherung und Updates. Bei der TI arbeiten wir mit Ihrem Softwareanbieter zusammen, damit klar ist, wer was übernimmt.

Müssen Pflegedienste Karten tauschen?

Wenn Sie ein eHealth-Kartenterminal nutzen, prüfen Sie das jetzt: Laut gematik dürfen Karten im Kartenterminal (gSMC-KT) mit RSA nur bis 31. Dezember 2026 genutzt werden. Für Institutionskarten (SMC-B) und Heilberufsausweise mit RSA endete die Frist schon am 30. Juni 2026. Welche Karten betroffen sind, sagt Ihr Kartenanbieter; beim Tausch unterstützen wir in Abstimmung mit Ihrem Softwareanbieter.

Wie verwalten Sie Tablets und Smartphones für die Tour?

Zentral. Die Geräte werden einheitlich eingerichtet, bekommen Updates und die nötigen Apps automatisch und lassen sich bei Verlust aus der Ferne sperren. Neue Mitarbeitende bekommen so schnell ein fertiges Gerät.

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Aktuell wichtig

Diese Fristen und Pflichten betreffen Ihre Branche gerade.

Meldungen dazu

  1. Seit

    Gesund­heits­wesen

    TI-Pflicht für Pflegedienste gilt

    Seit 1. Juli 2025 müssen Pflegeeinrichtungen, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege an die Telematikinfrastruktur angebunden sein.

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