Für die Pflege ist die Telematikinfrastruktur (TI) längst Pflicht: Seit dem 1. Juli 2025 sind Pflegeeinrichtungen sowie Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege zur Anbindung verpflichtet.
Seit dem 1. Juli 2026 kommt ein weiterer Schritt dazu: Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege arbeiten auch mit elektronischen Verordnungen. Spätestens jetzt muss die Anbindung im Alltag funktionieren – nicht nur auf dem Papier.
Was dazugehört
Welche Komponenten nötig sind, hängt von Pflegedienst und Software ab. Typisch sind eine Institutionskarte (SMC-B), ein elektronischer Heilberufsausweis, ein Kartenterminal, der Zugang zur TI und KIM für den sicheren Nachrichtenaustausch.
Wo es oft hakt
Karten sind beantragt, aber nicht freigeschaltet. Das Terminal steht, findet aber den Zugang nicht. Oder die Pflegesoftware ist eingerichtet, die Geräte für die Tour aber nicht.
Wie wir unterstützen
Wir kümmern uns um die IT rund um die TI, also Arbeitsplätze, Netzwerk und Geräte, und stimmen uns dabei mit Ihrem Softwareanbieter ab. Schritt für Schritt.