IT-Sicherheit und Datensicherung
IT-Sicherheit für kleine und mittlere Betriebe in Augsburg und Bayern: Datensicherung, die sich zurückspielen lässt, Zugänge mit zweitem Faktor und ein Notfallplan. So, dass Sie es nachweisen können.
Typische Fälle
- Das Backup läuft, aber getestet hat es noch niemand.
- Die Cyberversicherung schickt einen Fragebogen, und viele Antworten sind unklar.
- Für wichtige Zugänge reicht ein Passwort.
- Es gibt keinen Plan, was zu tun ist, wenn die IT plötzlich steht.
Was wir übernehmen
- Datensicherung nach der 3-2-1-Regel mit regelmäßigem Wiederherstellungstest
- Anmeldung mit zweitem Faktor (MFA) für E-Mail, Fernzugriff und Verwaltung
- Schutz von Arbeitsplätzen und Servern, Updates und Überwachung
- Getrennte Netze für Gäste, Geräte und Verwaltung
- Notfallplan und Dokumentation
- Unterstützung bei Fragebögen von Cyberversicherern und Kunden
Die 3-2-1-Regel
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3 Kopien
Ihre Daten und zwei Sicherungen davon. So zerstört ein einzelner Fehler nicht alles.
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2 Speicher
Die Sicherungen liegen auf unterschiedlichen Speichern, nicht auf demselben Gerät.
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1 getrennt
Eine Kopie liegt außer Haus oder offline. So ist sie vor Verschlüsselung durch Angreifer geschützt.
So gehen wir vor
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Sicherheits-Check
Wir prüfen Zugänge, Updates, Netze, Backups und Abläufe.
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Maßnahmenliste
Sie bekommen eine Liste mit Prioritäten – verständlich, ohne Panik.
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Umsetzung
Wir setzen die Maßnahmen um und dokumentieren sie.
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Prüfung
Wir testen Wiederherstellung und Notfallplan regelmäßig.
Aktuell wichtig
Diese Fristen und Pflichten hängen direkt damit zusammen.
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NIS2 und Cyberversicherung
Mehr Unternehmen müssen IT-Sicherheit nachweisen, und Versicherer fragen genauer nach. Wir setzen die Maßnahmen um und dokumentieren sie. seit 6.12.2025 -
Passkeys statt SMS-Code
Ab Februar 2027 verschickt Microsoft keine Anmeldecodes per SMS oder Anruf mehr. Wir stellen Ihr Team rechtzeitig auf Passkeys um. ab 1.2.2027 -
IT-Sicherheitsrichtlinie
Neue Pflichten für Arzt-, Psychotherapie- und Zahnarztpraxen: Schulung des Teams, Updates, Datensicherung. Wir setzen sie mit Ihnen um und dokumentieren jeden Schritt. seit 2.1.2026 -
Digitalbonus Bayern nutzen
Bis zu 50 Prozent Zuschuss für Digitalisierung und IT-Sicherheit in kleinen Betrieben. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag. ab 31.12.2027 -
Windows Server 2016 läuft aus
Am 12. Januar 2027 endet der Support. Danach gibt es Sicherheitsupdates nur noch gegen Aufpreis. Planen Sie den Umzug jetzt. ab 12.1.2027
Meldungen dazu
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Frist
Supportende
Noch drei Monate für Windows Server 2016
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Frist
Supportende
Letzte Updates für Windows 11 23H2
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Seit
Sicherheit
NIS2-Gesetz ist in Kraft
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Backup laufen?
So oft, wie Sie Datenverlust verkraften können. Darf im Ernstfall ein Arbeitstag fehlen, reicht eine nächtliche Sicherung; sonst sichern wir häufiger. Wichtiger als die Häufigkeit ist der Test: Erst wenn sich eine Sicherung zurückspielen lässt, ist sie etwas wert.
Cloud oder lokal: Wo sollte die Datensicherung liegen?
Am besten an beiden Orten. Bewährt ist die 3-2-1-Regel: drei Kopien auf zwei verschiedenen Speichern, eine davon an einem anderen Ort. Eine Sicherung in der Cloud eignet sich gut als Kopie außer Haus, als einzige reicht sie nicht. Vorsicht bei reiner Synchronisation: Wird eine Datei gelöscht oder verschlüsselt, landet die Änderung auch in der Cloud.
Was gehört in einen IT-Notfallplan?
Wer im Ernstfall entscheidet und wen er anruft. Welche Systeme zuerst wieder laufen müssen, wo die Datensicherung liegt und wie sie zurückgespielt wird. Dazu die Kontakte von Dienstleistern und Versicherer und ein Plan, wie der Betrieb übergangsweise weiterarbeitet. Wir schreiben den Plan mit Ihnen und testen ihn regelmäßig.
Was verlangen Cyberversicherer?
Die Fragebögen unterscheiden sich. Typisch sind Fragen nach der Anmeldung mit zweitem Faktor, getesteten Backups, aktuellen Systemen und einem Notfallplan. Wir setzen diese Punkte um, dokumentieren sie und helfen beim Ausfüllen. Ob der Versicherer im Schadensfall zahlt, regeln die Vertragsbedingungen.
Ist Datensicherung Pflicht?
Für Arzt- und Zahnarztpraxen schreibt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V eine Datensicherung ausdrücklich vor. Für alle anderen setzen mehrere Pflichten funktionierende Sicherungen voraus: Die DSGVO nennt als Schutzmaßnahme die Fähigkeit, personenbezogene Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen (Art. 32 Abs. 1 lit. c), und Rechnungen müssen acht Jahre aufbewahrt werden (§ 14b UStG). Diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung.
Was kostet IT-Sicherheit für ein kleines Unternehmen?
Das hängt von der Zahl der Geräte und Server, der Datenmenge und davon ab, was schon vorhanden ist. Deshalb beginnen wir mit einem Sicherheits-Check: Sie bekommen eine Liste mit Prioritäten und ein Angebot und sehen vorher, welche Maßnahme was kostet. In Bayern kann der Digitalbonus Maßnahmen zur IT-Sicherheit bezuschussen; Arztpraxen und die meisten freien Berufe sind davon ausgeschlossen.
Vor Ort in Augsburg und Bayern
Unsere Techniker kommen zu Ihnen, vieles lösen wir per Fernwartung. Bei passendem Volumen arbeiten wir auch bundesweit.
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Wir prüfen Zugänge, Updates und Backups und geben Ihnen eine Liste mit Prioritäten.