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NIS2-Gesetz ist in Kraft

Seit 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz. Deutlich mehr Unternehmen müssen jetzt Mindeststandards für IT-Sicherheit erfüllen.

Stand: Sicherheit 1 Min. Lesezeit

Gilt seit

Sicherheit

Lange angekündigt, jetzt Gesetz: Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Es weitet die Pflichten zur IT-Sicherheit auf deutlich mehr Unternehmen aus.

Wer betroffen ist

Unternehmen bestimmter Sektoren – etwa Gesundheit, Energie, Transport, Lebensmittel, Herstellung oder digitale Dienste – in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Sie müssen sich beim BSI registrieren, Risiken managen und erhebliche Vorfälle melden. Die gesetzliche Frist für die Registrierung ist abgelaufen – wer betroffen ist und sich noch nicht gemeldet hat, sollte das jetzt nachholen.

Und alle anderen?

Großkunden geben ihre Pflichten an Zulieferer und Dienstleister weiter. Cyberversicherer fragen oft nach zweitem Faktor, getesteten Backups und Notfallplan. Die Messlatte steigt also für fast alle.

Unser Tipp

Fangen Sie mit den Grundlagen an, die Prüfer und Versicherer sehen wollen: Anmeldung mit zweitem Faktor, aktuelle Systeme, Backups mit Wiederherstellungstest und ein kurzer Notfallplan.

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