Die EU hat nachjustiert: Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, ist Artikel 4 der KI-Verordnung seit dem 27. Juli 2026 neu gefasst.
Was sich ändert
Bisher mussten Unternehmen ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherstellen. Jetzt müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Teams und aller, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau schreibt das Gesetz nicht mehr vor.
Was bleibt
Die Pflicht selbst gilt weiter, seit dem 2. Februar 2025 und für alle, die KI-Systeme beruflich einsetzen. Dazu zählen etwa auch Textassistenten und Microsoft 365 Copilot.
Was jetzt sinnvoll ist
- Bestand aufnehmen: Welche KI-Werkzeuge nutzt Ihr Team – offiziell und inoffiziell?
- Regeln festlegen: Was ist erlaubt, welche Daten dürfen hinein?
- Praxisnah schulen und das Ganze kurz dokumentieren.